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Expertise · Beitrag

Diamanten im Schweizer Zollfreilager.

Wo ein natürlicher Diamant liegt, entscheidet über mehr als seine Sicherheit. Der Ort bestimmt, wann Abgaben anfallen, wer Zugriff hat und wie sich eine Position später bewegen lässt.

Die Sache selbst

Was ein Zollfreilager ist.

Ein Zollfreilager ist ein Warenlager, in dem unverzollte und unversteuerte Ware liegt. Betrieben wird es von privaten Lagerhausgesellschaften mit öffentlichem Charakter, bewilligt und beaufsichtigt vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit.

Für die eingelagerte Ware bedeutet das: Sie befindet sich geografisch in der Schweiz, gilt aber als nicht in den freien Verkehr überführt. Einfuhrabgaben und Einfuhrsteuer werden erst fällig, wenn die Ware das Lager verlässt und in den schweizerischen Warenverkehr eintritt. Solange sie liegt, bleibt sie unter Zollüberwachung.

Die Schweiz kennt mehrere solcher Lager. Das grösste und bekannteste ist das Genfer Zollfreilager. Für natürliche Diamanten sind Anlagen mit entsprechender Sicherungstechnik und getrennter Verwahrung der einzelnen Bestände der massgebliche Standard.

Zwei Formen

Zollfreilager und offenes Zolllager.

Neben dem Zollfreilager gibt es das offene Zolllager. Beide verschieben die Abgaben bis zur Auslagerung, und für natürliche Diamanten eignen sich beide. Sie unterscheiden sich in ihrer Rechtsgrundlage und in der Handhabung während der Lagerung.

Für einen privaten Bestand sind diese Unterschiede in der Praxis meist nachrangig. Welche Form im Einzelfall die richtige ist, hängt vom Volumen und von der beabsichtigten Dauer ab.

Mehrwertsteuer

Was die Einlagerung steuerlich bedeutet.

Der Normalsatz der schweizerischen Mehrwertsteuer beträgt 8,1 Prozent. Wer einen natürlichen Diamanten kauft und ihn an eine Adresse im Inland liefern lässt, entrichtet diesen Satz beim Kauf. Wird derselbe Diamant unmittelbar in ein Zollfreilager eingelagert, fällt die Steuer zu diesem Zeitpunkt nicht an.

8 100 CHF
bei einem Kaufpreis
von 100 000 CHF
16 200 CHF
bei einem Kaufpreis
von 200 000 CHF
40 500 CHF
bei einem Kaufpreis
von 500 000 CHF

Dieser Betrag ist nicht erlassen, sondern aufgeschoben. Er wird fällig, sobald die Ware in den freien Verkehr tritt. Wird sie dagegen aus dem Lager heraus ins Ausland verkauft, entsteht keine schweizerische Mehrwertsteuer; es gelten dann die Regeln des Bestimmungslandes. Beim Import nach Deutschland sind es gegenwärtig 19 Prozent, nach Österreich 20 Prozent.

Der praktische Unterschied liegt weniger im Sparen als im Zeitpunkt. Wer die Steuer beim Kauf entrichtet, muss diesen Betrag über den Wertverlauf erst wieder einholen, bevor ein Ertrag entsteht. Wer sie aufschiebt, beginnt ohne diesen Rückstand.

Rechtsgrundlage: Artikel 23 Absatz 2 Ziffern 3 und 3bis des Mehrwertsteuergesetzes. Ziffer 3bis nennt die Einlagerung im Zollfreilager ausdrücklich. Diese Seite gibt den Stand wieder und ersetzt keine Steuerberatung.

Sicherheit

Eigentum, Zugriff und Versicherung.

Anlagen dieser Art arbeiten mit baulich gesicherten Kammern, kontrolliertem Zutritt, ständiger Überwachung und getrennter Aufbewahrung der einzelnen Bestände. Jeder Zutritt wird geregelt und dokumentiert.

Beim Eigentum ist Genauigkeit wichtiger als eine griffige Formel. Die eingelagerte Ware bleibt Ihr Eigentum, der Lagerhalter verwahrt sie für Sie und weist sie namentlich aus. Wie belastbar diese Trennung im Ernstfall ist, hängt vom Lagervertrag und von der tatsächlich geübten Trennung der Bestände ab. Beides gehört vor der Einlagerung geprüft, und wir prüfen es.

Dasselbe gilt für die Versicherung. Sie ist nicht automatisch Teil der Lagerung, sondern wird gesondert vereinbart. Deckungssumme, Bewertungsgrundlage und Ausschlüsse sind vorher festzulegen.

Der Weg in das Lager

01

Einordnung

Zuerst wird geklärt, ob die Verwahrung im Zollfreilager für Ihre Ausgangslage die richtige ist. Volumen, Zeithorizont, Wohnsitz und die beabsichtigte Struktur bestimmen die Antwort.

02

Auswahl und Beleg

Die natürlichen Diamanten werden ausgewählt und mit den Zertifikaten der anerkannten Institute belegt. Vor der Einlagerung wird jeder einzelne erfasst und bildlich dokumentiert.

03

Unterlagen

Kaufvertrag, Zollanmeldung, die Identifikation der Vertragspartei und die Prüfungen zur Geldwäschereiprävention nach schweizerischem Recht laufen über uns.

04

Einlagerung

Der Transport erfolgt als gesicherter Werttransport. Im Lager wird der Bestand auf Ihren Namen eingebucht, das Zollverfahren wird eröffnet und bleibt unter Aufsicht des Bundesamtes.

05

Bestand und Auskunft

Sie erhalten regelmässig einen Auszug über Bestand und Bewertung. Eine Besichtigung im Lager lässt sich zu den Öffnungszeiten vereinbaren.

06

Verkauf oder Auslagerung

Ein späterer Verkauf kann aus dem Lager heraus erfolgen. Soll die Ware in die Schweiz eingeführt werden, werden die dann fälligen Abgaben vorher beziffert.

Wirtschaftlichkeit

Ab wann es sich trägt.

Die Verwahrung im Zollfreilager verursacht laufende Kosten für Lagerung und Versicherung. Sie trägt sich, wenn der aufgeschobene Steuerbetrag und der Sicherheitsgewinn diese Kosten über den geplanten Zeitraum übersteigen.

Bei einem Bestand im sechsstelligen Bereich steht dem aufgeschobenen Betrag von mehreren tausend Franken eine jährliche Belastung gegenüber, die üblicherweise nur einen Bruchteil davon ausmacht. Wie sich das im Einzelfall verhält, hängt vom Anbieter, von der Deckungssumme und vom Zeitraum ab. Wir rechnen es vor der Entscheidung durch.

Für Käufer mit Wohnsitz in Deutschland oder Österreich fällt der Unterschied grösser aus, weil die dortigen Sätze über dem schweizerischen liegen.

Unsere Rolle

Was wir dabei übernehmen.

Die Welcome Future AG ist ein Family Office und Diamantaire in Luzern und begleitet seit 1982 die Verwahrung physischer Werte. Bei der Einlagerung im Zollfreilager übernehmen wir die Auswahl der natürlichen Diamanten, die Beschaffung der Zertifikate, die Abwicklung mit dem Lagerhalter und dem Zoll, die laufende Auskunft über den Bestand und später den Verkauf über unser Netz.

Wir sind weder an eine Bank noch an einen Produzenten gebunden. Was wir zum Zollfreilager sagen, ist deshalb eine Einordnung und folgt keinem Vertriebsinteresse.

Häufige Fragen

Spare ich mit der Einlagerung die Mehrwertsteuer?

Nein, Sie schieben sie auf. Der Betrag ist nicht erlassen, sondern wird fällig, sobald die Ware in den freien Verkehr tritt. Wird sie aus dem Lager heraus ins Ausland verkauft, entsteht keine schweizerische Mehrwertsteuer; dann gelten die Regeln des Bestimmungslandes.

Bleibt der natürliche Diamant mein Eigentum?

Die eingelagerte Ware bleibt Ihr Eigentum, und der Lagerhalter weist sie namentlich aus. Wie belastbar diese Trennung im Ernstfall ist, hängt vom Lagervertrag und von der tatsächlich geübten Trennung der Bestände ab. Beides gehört vor der Einlagerung geprüft.

Ist die Versicherung inbegriffen?

Nein. Sie ist nicht automatisch Teil der Lagerung, sondern wird gesondert vereinbart. Deckungssumme, Bewertungsgrundlage und Ausschlüsse sind vor der Einlagerung festzulegen.

Kann ich meinen Bestand ansehen?

Ja. Eine Besichtigung im Zollfreilager lässt sich zu den Öffnungszeiten vereinbaren. Unabhängig davon erhalten Sie regelmässig einen Auszug über Bestand und Bewertung.

Alle Fragen im Überblick

Wenn das Thema für Sie ansteht.

Ob die Verwahrung im Zollfreilager für Ihre Ausgangslage sinnvoll ist, klären wir in einem Gespräch. Wir ordnen Volumen, Struktur und Zeitraum ein und sagen Ihnen auch, wenn ein anderer Weg der bessere ist.

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